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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Sie haben Fragen. Wir haben die Antworten

Was kostet ein Immobilienverkauf bei Ihnen?

Pauschal lässt sich das nicht sagen, da jedes Objekt anders ist und mehr oder weniger Einsatz unsererseits benötigt. 

Nach der Erstbesichtigung und Beurteilung des Objekts machen wir Ihnen einen Vorschlag für den Verkauf Ihrer Liegenschaft. In der Regel arbeiten wir mit einem Prozentsatz, in manchen Projekten auch mit Pauschalen. Wir sind jederzeit offen für Verhandlungen und Ihre Anfrage. 

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Der Stundenansatz bewegt sich bei CHF 170.-/h. Bei einem Einfamilienhaus ist in der Regel mit einem Aufwand von ca. 4 Stunden zu rechnen (inkl. Augenschein), bei einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen ist mit 10-15 Stunden zu rechnen. 

Wozu brauche ich einen Immobilienberater?

Ein Immobilienberater kann Sie in erster Linie unabhängig beraten. Sei dies in rechtlichen Themen, in verkaufstechnischen Belangen oder auch ein immer wieder sehr gefragtes Thema der Grundstückgewinnsteuer. Des Weiteren sind bei einem Immobilienberater keine persönlichen Gefühle im Spiel, was sie im Verkauf und der Objektivität sehr neutral macht. Durch den grossen Erfahrungsschatz profitieren Sie von guten und schlechten Erfahrungen des jeweiligen Beraters. Ausserdem können Sie sich einfach zurücklehnen und auf gute Neuigkeiten gespannt sein. 

Was halten Sie von «provisionsfreien» Immobilienmaklern?

Vergleichen Sie die Kosten und dazugehörigen Dienstleistungen genau! In der Regel sind die Gesamtkosten vergleichbar. Wichtig ist auch der am Schluss resultierende Verkaufspreis des Maklers. Dieser kann schnell einige Zehntausend Franken Unterschied machen. 

Bieten Sie auch nur ausgewählte Dienstleistungen, anstatt das Komplettprogramm von A-Z?

Selbstverständlich. Unser Credo ist es, auf unsere Kundschaft individuell einzugehen. Das heisst für uns auch, dass Sie uns auch nur für einzelne Punkte unseres Komplettprogramms anfragen können. Beispielsweise die Erstellung eines Mietvertrages, die Vorausberechnung einer Grundstückgewinnsteuer oder die Ausarbeitung eines Kaufvertrages mit dem Grundbuchamt. Fragen Sie uns einfach an.

Muss ich bei den Besichtigungen anwesend sein?

Nein, müssen Sie grundsätzlich nicht. Wir handhaben dies jeweils sehr individuell, je nachdem, wie es von unserer Kundschaft gewünscht ist. Es haben beide Varianten Vor- und Nachteile – als Profis können wir mit beiden Möglichkeiten bestens umgehen.

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